Wettbewerb Kantonsspital Winterthur
Der Neubau des Kantonsspitals wird erforderlich, da der bestehende Bau den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Speziell der schlechte Brandschutz und die geringen Geschosshöhen sind nicht mehr zeitgerecht.
In der nördlichen Gabelung des Bahntrassees gelegen wird der obsolete Krankenhausbau durch einen städtebaulich markanten Pflegeturm ersetzt, welcher als dritte Vertikale im Stadtraum die Hochhausgruppe entlang der Bahn gegen Norden abschliesst. An der Brauerstrasse ist er mit einem Funktionstrakt mit den bestehenden Bauten verbunden. Neu- und Altbauten umschliessen vor dem Zugang eine zentrale Piazza mit direkter Anbindung an den Landschaftspark.
Durch die vertikale Organisation der Bettenstationen wird die städtebaulich notwendige Höhe erreicht. Der Spitalturm als wichtiges regionales Unternehmen erhält damit eine repräsentative Stellung innerhalb der Silhouette der Stadt. Der Massstabssprung zur niedrigeren Nachbarbebauung wird durch eine deutliche Geschossausbildung in den Lochfassaden gewährleistet. Zum kleinteiligen Quartier östlich der Haldenstrasse bleiben der Altbau des sozialpädiatrischen Zentrums und das verbindende Parkband erhalten.
Das nachhaltige Konstruktionsprinzip basiert insbesondere auf der rigorosen Trennung der primären, sekundären und tertiären Baustruktur sowie auf der Wahl der ökologisch vertretbarsten Bauprodukte. Eine einfache Demontage aller Bauteile und die mögliche Rückführung in den Bauprozess gewährleisten eine nachhaltige Bauweise. Aussteifende Kerne und als Scheiben tragende Lochfassaden mit höchstmöglichem Anteil an Recyclingbeton sowie die nichttragenden Innenwände in Leichtbauweise ermöglichen auch langfristig eine hohe Flexibilität in der Raumeinteilung.
Alle haustechnischen Installationen inkl. Heizung und Kühlung werden konsequent in den abgehängten Decken aus den
Korridoren in die Zimmer geführt. So kann die Wartung der technischen Installationen auch im Vollbetrieb gewährleistet werden. Leichtbauwände und abgehängte Decken erlauben bauliche Anpassungen
ohne grössere Lärmimmissionen auf den übrigen Spitalbetrieb.